Die Eigentumsübertragung der Immobilie

Eigentumsuebertragung Immobilie

Zum Abschluss einer Immobilientransaktion genügt kein einfacher Kaufvertrag. Erst nach der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages und der Anmeldung im Grundbuch ist die Transaktion besiegelt. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen auf, was es dabei zu beachten gilt.

 

Kaufzeitpunkt

Für die Verkäuferschaft stellt sich beim Verkauf der Immobilie die Frage, ob danach wieder im Eigentum oder zur Miete gewohnt wird. Wird wieder im Eigentum gewohnt, muss abgeklärt werden, wann das neue Haus oder die neue Wohnung gekauft wird. Geht der Kauf vor, während, oder nach dem Verkauf der bisherigen Immobilie vonstatten? Relevant ist dies für die Finanzierung. Allenfalls kann die neue Immobilie erst nach dem Verkauf der bisherigen finanziert werden.

Sie möchten gleichzeitig eine neue Immobile kaufen und die alte Verkaufen? In diesem Ratgeber-Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Herkules-Aufgabe meistern können.

Beurkundungstermin

Ist der Kauf beschlossen, steht der Beurkundungstermin beim Notariat an. Vor dem Beurkundungstermin wird das Notariat den Kaufvertrag mit allen nötigen Punkten aufsetzen und der Käufer- sowie der Verkäuferschaft zustellen. Beachten Sie bei der Auswahl des Notariats, dass dieses je nach Kanton frei ausgewählt werden kann (z.B Kanton Luzern) oder bereits vorgeschrieben ist (z.B. Kanton Zürich).

Am eigentlichen Beurkundungstermin liest der Notar oder die Notarin den Parteien den Kaufvertrag vor. Danach wird dieser unterzeichnet und vom Notar oder der Notarin beglaubigt.

Die Kosten für dieses Verfahren sind kantonal geregelt.

Grundbuchanmeldung

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist die Transaktion noch nicht abgeschlossen. Das Geschäft muss vom Notariat noch beim zuständigen Grundbuchamt angemeldet werden. Ist diese Anmeldung abgeschlossen, ist die Käuferschaft als neue Eigentümerin der Immobilie im öffentlichen Grundbuch aufgeführt und kann frei über diese verfügen.

Nutzen und Gefahren

Der Übergang von Nutzen und Gefahren bedeutet, dass die neue Eigentümerschaft ab diesem Zeitpunkt über die Immobilie verfügen kann und ihr nun beispielsweise die Mietzinserträge zustehen. Gleichzeitig gehen auch die Gefahren einer möglichen Wertminderung der Immobilie auf die neue Eigentümerschaft über. Grundsätzlich erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahren per Datum vom Beurkundungstermin.

Der Übergang von Nutzen und Gefahren kann auch auf einen anderen Termin festgesetzt werden. Dies muss zwingend im Kaufvertrag festgehalten werden.


Wie Sie AgentSelly unterstützt

Beim Verkauf oder dem Kauf einer Immobilie über AgentSelly werden Sie bei der Eigentumsübertragung einerseits durch die Software und andererseits durch die persönliche Beratung unterstützt.

Die Software gibt der Käufer- als auch der Verkäuferschaft Schritt für Schritt vor, welche Angaben für den Kaufvertrag gemacht werden müssen. Danach gehen alle nötigen Unterlagen ganz einfach per Klick zum Notariat.

Zeitgleich steht Ihnen bei sämtlichen Fragen die persönliche Beratung von AgentSelly zur Verfügung.

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