Beim Verkauf einer Wohnung veräussern Sie nicht nur Ihre Wohnung, sondern auch Anteile am Stockwerkeigentum. Unsere Immobilien-Experten kennen die Herausforderungen und haben hier für Sie zusammengestellt, worauf es beim Verkauf einer Eigentumswohnung ankommt und was es zu beachten gibt.

  1. Marktwert der Eigentumswohnung ermitteln
  2. Unterlagen zum Wohnungsverkauf
  3. Berücksichtigung von Vorkaufsrechten
  4. Vermietete Wohnung verkaufen
  5. Wohnungsverkauf mit Wohnrecht
  6. Rolle der Eigentümergemeinschaft
  7. Kosten und Abwicklung
  8. Verkaufszeitpunkt und -dauer
  9. Eigentumswohnung verkaufen mit AgentSelly
  10. Checkliste für den Wohnungsverkauf in der Schweiz
  11. Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf

1. Marktwert der Wohnung ermitteln

Der erste Schritt zum erfolgreichen Wohnungsverkauf ist die Bewertung Ihrer Immobilie. Der Verkaufspreis hängt nicht nur vom Baujahr und dem Zustand der Immobilie ab, sondern auch vom Stockwerk. So werden beispielsweise Parterre-Wohnungen tiefer bewertet als Wohnungen in höheren Stockwerken.

Die Bewertung hängt ebenso davon ab, welche Austrittsmöglichkeiten wie Balkon oder Garten vorhanden sind und wie viele Zimmer sich in der Eigentumswohnung befinden.

2. Unterlagen für den Wohnungsverkauf

Der Verkauf einer Eigentumswohnung ist etwas komplexer als der Hausverkauf.

Für einen reibungslosen Verkauf Ihrer Liegenschaft benötigen Sie einige unabdingliche Unterlagen. Dazu gehören u.a.:

  • Aktueller Grundbuchauszug von Wohnung, Parkplätze und Stammgrundstück
  • Grundrisspläne / Baupläne
  • Amtlicher Wert (Steuerwert) und Eigenmietwert
  • Gebäudeversicherungspolice
  • Liste der getätigten Investitionen
  • Heiz-und Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Begründungsurkunde der Stockwerkeigentümerschaft
  • Nutzungs-und Verwaltungsreglement der STWEG
  • Protokolle der STWEG-Versammlungen der letzten drei Jahre
  • Bilanz und Erfolgsrechnungen der letzten drei Jahre

Sie finden diese und weitere Unterlagen in der Unterlagen-Checkliste zum Wohnungsverkauf.

3. Berücksichtigung von Vorkaufsrechten

Ein Vorkaufsrecht gewährt dem Berechtigten die Befugnis, durch einseitige Willenserklärung eine Immobilie zu erwerben, sofern die Immobilie oder das Grundstück an einen Dritten verkauft wird.

Gesetzlich vorkaufsberechtigt sind:

  • die Miteigentümer
  • Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer
  • Verwandte und Pächter von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung ist kein Kündigungsgrund. Beim Wohnungsverkauf übernimmt der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des ehemaligen Vermieters. Der bestehende Mietvertrag bleibt erhalten. Das gilt auch für den Mietzins. Möchte der neue Eigentümer den Mietzins erhöhen, muss er dafür einen guten Grund vorlegen wie beispielsweise die Erhöhung des Referenzzinssatzes oder eine Anpassung an die Teuerung.

Der Verkauf einer Wohnung gilt nicht als Kündigungsgrund. Eine Kündigung aus diesem Grund kann angefochten werden.

4. Vermietete Wohnung verkaufen

Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen möchten, können Sie sich an Privatpersonen, welche das Objekt selbst beziehen möchten, oder an Kapitalanleger, welche mit der Wohnung eine Rendite erwirtschaften möchten, wenden.

Der Verkauf an die erste Zielgruppe ist zwar möglich, in der Realität jedoch nicht so einfach umzusetzen. Denn um die Wohnung selbst zu nutzen, muss der Käufer das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündigen.

Beim Verkauf an einen Kapitalanleger gilt es, den Interessenten davon zu überzeugen, dass mit der Immobilie eine attraktive Rendite erwirtschaftet werden kann.

Der Verkauf einer vermieteten Wohnung ist oftmals weniger lukrativ als die einer leerstehenden.

5. Wohnungsverkauf mit Wohnrecht

Um ein Haus oder eine Wohnung mit bestehendem Wohnrecht zu verkaufen, ist keine Zustimmung des Wohnberechtigten notwendig. Zudem erlischt das Wohnrecht einer Immobilie nicht, wenn der Eigentümer die Immobilie verkauft oder vererbt.

Viele Menschen, die den Verwaltungsaufwand ihrer Immobilie nicht mehr selbst tragen, aber im Objekt wohnhaft bleiben möchten, veräussern ihre Eigentumswohnung mit Wohnrecht. Das Wohnrecht erlaubt Ihnen, die Immobilie zu übertragen und gleichzeitig weiter zu bewohnen.

Solche Verträge werden oft im Rahmen der Familie geschlossen, wenn betagte Eltern ihr Haus ihren Kindern verkaufen. Das Wohnrecht ist nicht übertragbar oder vererblich und erlischt erst mit dem Tod des Wohnberechtigten.

Ein lebenslanges Wohnrecht ist nicht übertragbar oder vererblich und erlischt erst mit dem Tod des Wohnberechtigten. Vorab gelöscht werden kann das Wohnrecht nur unter Einstimmigkeit von Eigentümer und dem Wohnberechtigten.

6. Rolle der Eigentümergemeinschaft

Weil eine Wohnung nicht für sich allein steht, sondern Teil eines Gemeinschaftseigentums ist, muss beim Wohnungsverkauf die Eigentümergemeinschaft berücksichtigt werden.

Wird eine Wohnung verkauft, werden nebst der eigentlichen Immobilie also auch Anteile der Nutzungsrechte am jeweiligen Wohnkomplex veräussert. Wenn ein Wohnungseigentümer beispielsweise an seiner Wohnung einen Balkon anbauen will, muss dieses Vorgehen erst in der Eigentümerversammlung besprochen werden. Aus diesem Grund ist es für potentielle Käufer wichtig, dass sich seine Interessen mit den Ansichten der Eigentümergemeinschaft decken.

Bereiten Sie sich deshalb beim Verkauf Ihrer Immobilie auf allfällige Fragen von Kaufinteressenten vor und gewähren Sie Zugang zu beispielsweise Protokollen von Eigentümerversammlungen, damit sich der Kaufinteressent nebst der Besichtigung des Verkaufsobjekts auch ein Bild der Eigentümergemeinschaft machen kann.

Wenn der Kaufinteressent nicht mit den Prinzipien der Eigentümergemeinschaft einverstanden ist, kann es sein, dass er sein Interesse zurückzieht.

7. Kosten und Abwicklung beim Verkauf Ihrer Wohnung

Kosten und Verkaufsabwicklung bei der Veräusserung einer Wohnung unterscheiden sich nicht von jenen eines Hausverkaufs. Je nach Verkaufsprozess fallen Notarkosten, Steuern, eine Maklerprovision sowie weitere zusätzliche Kosten an.

Detaillierte Informationen zu Kosten und Abwicklung vom Immobilienverkauf inkl. Erklärung finden Sie unter “Haus verkaufen”.

AgentSelly besorgt alle erforderlichen Unterlagen, wie u.a. den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK.

8. Verkaufszeitpunkt und -dauer

Für den Wohnungsverkauf sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. In der Regel dauert der Wohnungsverkauf drei bis sechs Monate. Die Dauer ist unter anderem abhängig vom Zustand der Wohnung, von der geplanten Ausschreibungszeit sowie von der Verkaufsabwicklung.

Den optimalen Zeitpunkt für das Verkaufen einer Immobilie gibt es an sich nicht. Allerdings gibt es externe Einflüsse, welche die Veräusserung einer Eigentumswohnung positiv beeinflussen.

So machen niedrige Zinsen den Wohnungsverkauf beispielsweise für Investoren attraktiv. Besichtigungen in den Sommermonaten erlauben Ihnen, Ihr Wohnobjekt im besten Licht zu zeigen.

Wir bewerten Ihr Haus oder Ihre Wohnung kostenlos

Die Schätzung erfolgt nach der hedonischen Bewertungsmethode, die auf Vergleichswerten von ähnlichen Immobilien in Ihrer Region basiert. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, zeigen wir Ihnen sofort das Resultat der Bewertung.

9. Wohnung verkaufen mit AgentSelly

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Wir begleiten Sie von der kostenlosen Bewertung und dem ersten persönlichen Beratungsgespräch, über die professionelle Vermarktung bis zur Schlüsselübergabe.

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10. Checkliste Eigentumswohnung verkaufen

Beachten Sie folgende nötige Schritte beim Verkauf Ihrer Wohnung:

  1. Eigentumswohnung kostenlos bewerten
  2. Richtigen Makler finden und Verkaufspreis festlegen
  3. Unterlagen für den Wohnungsverkauf organisieren und Mieterreche berücksichtigen
  4. Passenden Verkaufszeitpunkt wählen
  5. Nötige Renovationsarbeiten durchführen
  6. Vermarktung & Besichtigungen der Immobilie
  7. Kaufvertrag und notarielle Beglaubigung
  8. Beachtung von Kosten und Verkaufsdauer für den Wohnungsverkäufer

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