Eigenmietwert wird abgeschafft – Was das für Hausbesitzer bedeutet

Seit der letzten Abstimmung ist es offiziell: Der Eigenmietwert gehört bald der Vergangenheit an. Ab Januar 2029 tritt die Neuregelung in Kraft. Doch was bedeutet das konkret für Wohneigentümer? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Systemwechsel.


Wer profitiert von der Abschaffung?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt nicht für alle Hausbesitzer die gleichen Vorteile. Besonders gut fahren Erstkäufer von Neubauten: Sie können in den ersten zehn Jahren nur beschränkt Hypothekarzinsen abziehen und haben meist geringe Unterhaltskosten. Das macht die neue Regelung für sie besonders attraktiv.

Auch Rentner dürften sich freuen. Viele von ihnen haben ihre Hypothek bereits weitgehend abbezahlt und beschränken sich beim Unterhalt auf das Nötigste. Da sie kaum noch Abzüge geltend machen können, fällt der Wegfall dieser Möglichkeit für sie nicht ins Gewicht.

Anders sieht es für Eigentümer von sanierungsbedürftigen Immobilien aus. Wer viel Geld in Renovationen stecken muss oder eine hohe Hypothek hat, wird steuerlich schlechter gestellt – denn diese Kosten können künftig nicht mehr abgezogen werden.


Sollte ich jetzt noch schnell sanieren?

Bis zur Gesetzesänderung können Unterhaltsarbeiten noch von den Steuern abgezogen werden. Es dürfte also Sinn machen, geplante Sanierungen auf die nächsten Jahre zu verteilen, um noch von Steuerersparnissen zu profitieren.

Allerdings warnen Experten vor überstürzten Aktionen. Handwerker könnten mit Aufträgen überhäuft werden und entsprechend lange Wartezeiten haben. Wir raten deshalb zu einer sorgfältigen Planung da eine intelligente und kostengünstige Sanierung Zeit braucht. Für Planung und Baueingabe muss man mit drei bis sechs Monaten rechnen. Schnellschüsse könnten teuer werden.


Ist eine Amortisation der Hypothek sinnvoll?

Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts sinkt die Steuerbelastung in der Regel. Das liegt daran, dass die Hypothekarzinsen heute meist tiefer sind als der bisherige Eigenmietwert, selbst nach Abzug der Unterhaltspauschale.

Trotzdem sollte man genau prüfen, ob eine Amortisation wirklich lohnt. Die zentrale Frage lautet: Kann ich mit meinem verfügbaren Vermögen Erträge erzielen, die höher sind als die Nettokosten meiner Hypothek? Ausserdem sollte man bedenken, dass amortisiertes Geld in der Liegenschaft gebunden ist und nach der Pensionierung nicht zur Verfügung steht.

Es ist daher ratsam genügend Reserven für Unvorhergesehenes zurückzuhalten. Gerade im Rentenalter kann es schwierig werden, die Hypothek wieder aufzustocken.


Was passiert mit den Immobilienpreisen?

Die meisten Hausbesitzer profitieren finanziell von der Abschaffung des Eigenmietwerts. Das macht Wohneigentum noch attraktiver und könnte die Preise weiter in die Höhe treiben. Laut Experten könnten die Immobilienpreise in den nächsten Jahren um zusätzliche 2 bis 3 Prozent steigen.

Besonders der Neubaumarkt dürfte davon profitieren. Bei Neubauten fallen die Abzüge, die künftig wegfallen, ohnehin kaum ins Gewicht. Anders könnte sich die Situation bei Altbauten entwickeln. Experten rechnen hier mit einer Stagnation der Preise, da die Unterhaltskosten nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Für Eigentümer solcher Objekte könnte es sinnvoll sein, einen Verkauf frühzeitig zu prüfen, bevor sich die Marktpreise entsprechend anpassen.

 

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