Stockwerkeigentum bewerten: Erklärung und Vorgehen

Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Art des Eigentums und wurde 1965 eingeführt. Es beinhaltet das Miteigentum an einem Grundstück und gibt Besitzern das Recht, gewisse Teile eines Gebäudes zu nutzen. Da man als Besitzer nur einen Teil des Grundstückes besitzt und es Gemeinschaftszonen gibt, ist vielen nicht klar wie man das eigene Stockwerkeigentum bewertet, sollte ein Verkauf anstehen. Wir erläutern Ihnen in Kürze wie man das Stockwerkeigentum bewertet und wie die Wertquote berechnet wird, damit Ihr Immobilienverkauf rund über die Bühne gehen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Stockwerkeigentum und Eigentumswohnung?

Wenn ein Stockwerkeigentum erworben wir, beteiligt sich die Käuferschaft an dem Grundstück auf dem sich das Gebäude befindet. Die Eigentumswohnung ist der Teil, über den man als Besitzer frei verfügt. Zudem ist man im Stockwerkeigentum automatisch teil der Gemeinschaft mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Der umgangssprachliche Begriff der Eigentumswohnung ist deshalb etwas irreführend weil man immer Teil einer Stockwerkeigentumsgemeinschaft ist und sich somit das Grundstück teilt.

Die Aufteilung der Gebäudeanteile ist im Grundbuch festgelegt und spielt für die Kostenverteilung zwischen den Eigentümern eine wichtige Rolle. Ein Reglement, welches Teil der Begründungsunterlagen ist, regelt die Rechten und Pflichten der für die Eigentumswohnung, der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten, sowie auch  Details zu Sondernutzungsrechten von gemeinschaftlichem Grund.

Alles unter dem Sonderrecht gehört den einzelnen Eigentümern, (Wohnung und Nebenräume) und die gemeinschaftlich genutzten Anteile sind Miteigentum der Gemeinschaft. So werden Kosten für Arbeiten am Gebäude, wie Fassade, Treppenhaus, etc. von allen mitgetragen.

Zusammengefasst: Eigentumswohnung bezeichnet nur die Wohnung selber, beschreibt aber nicht das ganze Stockwerkeigentum, welches einen Teil des Grundstückes, wie auch die gemeinschaftliche genutzten Räumlichkeiten beinhaltet. Als Besitzer sind Sie automatisch Teil der Stockwerkseigentumsgemeinschaft - mit allen Rechten und Pflichten. Arbeiten an Gebäudeteilen, die alle teilen, werden somit zum Beispiel durch den gemeinschaftlichen Fonds bezahlt. 

 

Wie funktioniert die Bewertung des Stockwerkeigentums beim Immobilienverkauf?

Im Vergleich zu einem Haus ist die Immobilienbewertung bei einer Wohnung im Stockwerkeigentum etwas komplexer. Denn neben der Wohnung gibt es Räume wie Ateliers, Hobbyräume oder Garagen- und Motorradparkplätze, die einem exklusiven Sondernutzungsrecht unterstehen und welche ebenfalls in der Bewertung berücksichtigt werden müssen. 

Bei einer Immobilienbewertung eines Stockwerkeigentums müssen daher diese Aspekte in Betracht gezogen werden:

  • Reglemente
  • Protokolle der letzten Stockwerkeigentümerversammlungen 
  • Heiz- und Nebenkostenabrechnung der letzten 3 Jahre
  • Anteil am Erneuerungsfonds
  • Baupläne und Objektbeschrieb
  • Sondernutzungsrechte (beispielsweise ein Einstellplatz, Parkplatz, Gartensitzplätze, etc.),
  • Begründungsurkunde und Reglement der Eigentümergemeinschaft
  • Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums
  • die Wertquotenberechnung

Wie bei jeder Immobilienbewertung sind auch die Gebäudehülle, Heizungsanlage, Wasser- und Strominstallationen, Dach, usw. unabhängig von der angewendeten Bewertungsmethode wichtig.

Sind in der Zukunft grössere Investitionen erforderlich, etwa für Reparaturen oder Sanierungen, wirkt sich dies wertmindernd auf den Verkehrswert aus. Wichtiger Preisfaktor ist hier der Erneuerungsfonds, der als finanzielle Reserve für mögliche Sanierungsarbeiten dient. Die Verwaltung gibt Auskunft darüber, wie hoch das aktuelle Saldo des Erneuerungsfonds ist und welchen Anteil die jeweilige Eigentumswohnung daran hat. Ein höherer Anteil am Rückstellungssaldo erhöht den Verkehrswert der Wohnung.

Obwohl das Stockwerkeigentum komplexer ist als ein Haus, können wir auch hier die hedonische Immobilienbewertung empfehlen. Mit unserem Online-Rechner erhalten Sie in nur 3 Minuten einen ersten Wert, mit dem Sie schon mal einen Anhaltspunkt zum Wert Ihres Eigentums erhalten.

Wie wird die Wertquote für Stockwerkeigentum berechnet?

Die Wertquote beim Stockwerkeigentum wird bestimmt durch den Anteil jedes Stockwerkes am Wert der Liegenschaft. Gesetzlich gibt es keine Richtlinien zur Wertquotenberechnung. Der Eigentümer oder Baurechtsinhaber der Liegenschaft muss die Kriterien zu Berechnung definieren. Dabei sollte die Wertquote weder vom Kaufpreis noch vom Zustand der Stockwerkeinheiten abhängen. 

Folgende Kriterien haben sich zur Wertquotenberechnung durchgesetzt:

  • Grösse der Wohnräume, Räume im Sonderrecht und der Nebenräume (Kellerabteile, Waschküchen usw.)
  • Fläche der Anteile mit Sondernutzungsrecht (Gartenfläche, Terrassen, Parkplätze usw.

Die Grösse beziehungsweise Fläche der Einheiten werden je nach Bedeutung der einzelnen Räume und Plätze mit verschiedenen Faktoren gewichtet. So werden Wohnbereiche stärker als Nebenräume im Sonderrecht gewichtet, deren Nutzungsmöglichkeit im Vergleich mit Wohnräumen beschränkt sind. Die Bedeutung der einzelnen Sonderrechtsräume und zur ausschliesslichen Nutzung überlassenen Teile wird durch die volle oder teilweise Anrechnung ihrer Fläche ausgedrückt. Während die Fläche von Wohnräumen zu 100 Prozent angerechnet wird, wird die Fläche von Balkonen, weiteren Nebenräumen und ausschliesslichen Nutzungsrechten an gemeinschaftlichen Teilen geringer bewertet. Die so berechnete Fläche wird als rohe oder ideelle Fläche bezeichnet. Sie wird mit weiteren Faktoren anhand einer individuellen Punkteskala verfeinert. Wertsteigernde Faktoren werden mit Zuschlägen und wertmindernde Faktoren mit Abschlägen berücksichtigt.

Mögliche und gängige Gewichtungsfaktoren beinhalten Faktoren wie Aussicht, Sonnenlage, Zugang und Immissionen, welche auch bei gängigen Immobilienbewertungen berücksichtigt werden. Bei Stockwerkeigentum spielt zudem meist auch die Stockwerkhöhe bei der Berechnung der Wertquote eine Rolle.

Ein einheitliches Schema zur Bemessung der Wertquoten hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Die Wertquoten werden festgelegt und im Grundbuch eingetragen wenn das Stockwerkeigentum begründet wird. Sie behalten in der Regel für die Dauer des Stockwerkeigentums Gültigkeit.

Als Bewertungskriterien sind möglichst wertbeständige Faktoren zu wählen. Es ist darum nicht sinnvoll, vom Verkehrswert der einzelnen Stockwerkeinheiten auszugehen. Diese reflektieren nur die aktuelle Marktsituation und Nachfrage. 

Der individuelle Ausbau einer Wohnung mit luxuriösen Komponenten hat keinen Einfluss auf die Wertquote, da diese auswechselbar sind. 

Wie Sie sehen hängt die Bewertung eines Stockwerkeigentums von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann nicht von Eigentum zu Eigentum repliziert werden. Ein genaues Gutachten vor Ort, wie auch die oben genannten Faktoren sind zu berücksichtigen wenn ein genauer Wert ermittelt werden soll.

Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen als Erstes eine hedonische Bewertung zu machen, da diese basierend auf Daten von ähnlichen Objekten funktioniert. Somit haben Sie einen ersten Immobilienwert, an dem Sie sich orientieren können.

Für den nächsten Schritt sollten Sie unbedingt einen Makler konsultieren, damit Sie keine Details vergessen – denn wie aufgezeigt wurde ist das Stockwerkeigentum etwas komplexer als ein Einfamilienhaus. 

Wir helfen Ihnen gerne in einer ersten kostenlosen und unverbindlichen Beratung. Kontaktieren Sie uns einfach, unkompliziert und unverbindlich für ein persönliches Gespräch, damit wir mit Ihrer detaillierten Immobilienbewertung beginnen können.

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